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Die norwegische Verfassung

Dieser Weblog beschäftigt sich mit OpenGovernment. Grundidee davon ist es, einen transparenten Staat zu haben. Der Bürger soll Einsicht in alles bekommen, die transparente Veröffentlichung von allen möglichen Daten soll einen besseren Diskurs ermöglichen.

OpenGovernment will die Verwaltung öffnen – Ziel ist der gläserne Staat als Gegenmodell zum gläsernen Bürger. Nur wenn alle Fakten am Tisch sind, können die für die Demokratie nötigen Diskussionen auf Basis von harten Fakten geführt werden. Und nur wenn die harten Fakten am Tisch sind, können Themen abseits der Polemik zu erörtert werden.

Gemäß den Datenprinzipien von OpenGovernment müssen Daten vollständig, in primärer Form, nicht aggregiert, zeitnah, maschinell verarbeitbar, lizenzfrei und nicht diskriminierend verfügbar sein.

Open Government ist mehr als (unbefriedigend funktionierende) Anspruch auf Auskunft gegenüber Behörden. Vielmehr sollen Behörden der Öffentlichkeit umfassenden Einblick in ihre Planungen, Entscheidungen und Tätigkeiten geben. Von sich aus und nicht erst auf Ersuchen!

Umgelegt etwa auf das Land Kärnten würde das (um nur ein Beispiel zu nennen) bedeuten, dass jeder Bürger von seinem Computer aus Belege der Buchhaltung des Landes einsehen darf. Aber es würde alle Daten betreffen, die von der öffentlichen Hand generiert werden.

Einzige Ausnahme: Daten, die in Persönlichkeitsrechte eingreifen. Beispiel: Man könnte zwar erfahren, wie viele männliche und weibliche Schüler mit welchen Geburtsdaten sich in jeder einzelnen Klasse aller Volksschulen in Kärnten befinden. Nicht in den Datensätzen enthalten wären jedoch die Namen der Schülerinnen und Schüler.

Sie denken sich jetzt: Das wird nie kommen?

Das ist keine Utopie!

In anderen Ländern ist das bereits gelebte Normalität. In den USA etwa sind solche Daten über data.gov abrufbar. Und auch in Europa gibt es immer mehr Beispiele – etwa Norwegen.

(cc) Wikimedia Commons | Hans-Petter Fjeld

Abgesehen davon, dass die norwegische Verfassung viel einfacher zu lesen ist als das BVG mit seinen zahllosen Nebengesetzen, beinhaltet es den bemerkenswerten Paragraphen 100:

„Jedermann hat einen Anspruch auf Zugang zu Dokumenten des Staates und der Kommunalverwaltung … Es liegt in der Verantwortung der staatlichen Stellen, die Voraussetzungen für einen offenen und informierten öffentlichen Diskurs zu schaffen.“

Klingt doch großartig, oder?

Auch in Schweden, Dänemark, Großbritannien und in vielen anderen Ländern gibt es ähnliche Regeln. Die Obama-Administration arbeitet derzeit daran, so viele interne Dokumente wie möglich über das Internet auf data.gov verfügbar zu machen.

Die Websites österreichischer Behörden dagegen beschränken sich auf Selbstdarstellung und bieten Daten nur dann zum Download an, wenn dies explizit vorgeschrieben ist. Und dann oft in einer Form, die einem vermuten lässt, dass etwas vertuscht werden soll: Ausdrucken – mehrmals durch den schlechtesten Kopierer jagen – einscannen – PDF draus machen. Das ist nicht offen!

Ein Hoffnungsschimmer: Offenheit und Transparenz lassen sich nicht verhindern.