Ich habe ja schon einmal Gebrauch vom Auskunfts-Pflicht-Gesetz gemacht. Und jetzt muss es wieder einmal sein. Sämtliche PDF-Dokument gibt’s zum Download.
Sehr geehrter Herr Mag. Dobernig,
Sehr geehrter Herr Landesrat!
Ich mache vom Kärntner Informations- und Statistikgesetz, dem Bundes-Auskunftspflichtgesetz sowie vom Artikel 20 des Bundesverfassungsgesetzes Gebrauch und begehre folgende Auskünfte:
1. Wie viel Geld floss aus Mitteln der Kärntner Landesregierung im Jahr 2008 und 2009 (Q1 – Q3) an Marketingausgaben (beispielsweise Print-Anzeigen, Prospekte als Beilagen zu Printmedien, Postwurf-Sendungen, Marketing-Beiträge für Werbekooperationen, Online-Kampagnen oder Rundfunk-Spots) für die einzelnen Regierungsmitglieder?
| Referent | 2008 | Q1 bis Q3 2009 |
| Jörg Haider (BZÖ) | _____._____ Euro | |
| Gerhard Dörfler (BZÖ) | _____._____ Euro | _____._____ Euro |
| Uwe Scheuch (BZÖ) | _____._____ Euro | _____._____ Euro |
| Christian Ragger (BZÖ) | _____._____ Euro | |
| Harald Dobernig (BZÖ) | _____._____ Euro | |
| Josef Martinz (ÖVP) | _____._____ Euro | _____._____ Euro |
| Reinhard Rohr (SPÖ) | _____._____ Euro | _____._____ Euro |
| Peter Kaiser (SPÖ) | _____._____ Euro | _____._____ Euro |
| Nicole Cernic (SPÖ) | _____._____ Euro | _____._____ Euro |
2. In welchen Größenordnungen konnten die Regierungsreferate Rabatte vereinbaren? Wie hoch ist der durchschnittliche Rabattsatz?
3. Wo im Rechnungsabschluss (unter welcher Position/unter welchen Positionen) finden sich die in Frage stehenden Aufwendungen?
Ich freue mich auf eine detaillierte und umfassende Aufstellung sowie eine rasche Erledigung. Dieses Auskunftsbegehren fällt eindeutig unter die in §1 des K-ISG:
- Es betrifft eine Materie, die keiner gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegt,
- Es betrifft ein Zahlenwerk, das mir unmittelbar nicht zugänglich ist,
- Es betrifft keine individuellen Bürger, weshalb es auch keinen Persönlichkeitsschutz gibt.
- Es betrifft eine Materie, die dem zur Auskunft verpflichteten Organ zum Zeitpunkt der Einbringung des Auskunftsbegehrens aufgrund seiner Tätigkeit bekannt sein sollten und nicht erst zum Zweck der Erfüllung der Auskunftspflicht aufwendig beschafft oder erarbeitet werden müssen.
Ich danke Ihnen bereits jetzt für Ihre Antwort und verbleibe mit besten Grüßen.
Georg Holzer
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