3. September 2010

Wie viel kosten die Inserate der Regierung?

auskunftsbegehren-inserate Ich habe ja schon einmal Gebrauch vom Auskunfts-Pflicht-Gesetz gemacht. Und jetzt muss es wieder einmal sein. PDF-Dokument auf meinem Skydrive.

Sehr geehrter Herr Mag. Dobernig,
Sehr geehrter Herr Landesrat!

Ich mache vom Kärntner Informations- und Statistikgesetz, dem Bundes-Auskunftspflichtgesetz sowie vom Artikel 20 des Bundesverfassungsgesetzes Gebrauch und begehre folgende Auskünfte:

1. Wie viel Geld floss aus Mitteln der Kärntner Landesregierung im Jahr 2008 und 2009 (Q1 – Q3) an Marketingausgaben (beispielsweise Print-Anzeigen, Prospekte als Beilagen zu Printmedien, Postwurf-Sendungen, Marketing-Beiträge für Werbekooperationen, Online-Kampagnen oder Rundfunk-Spots) für die einzelnen Regierungsmitglieder?

Referent 2008 Q1 bis Q3 2009
Jörg Haider (BZÖ) _____._____ Euro
Gerhard Dörfler (BZÖ) _____._____ Euro _____._____ Euro
Uwe Scheuch (BZÖ) _____._____ Euro _____._____ Euro
Christian Ragger (BZÖ) _____._____ Euro
Harald Dobernig (BZÖ) _____._____ Euro
Josef Martinz (ÖVP) _____._____ Euro _____._____ Euro
Reinhard Rohr (SPÖ) _____._____ Euro _____._____ Euro
Peter Kaiser (SPÖ) _____._____ Euro _____._____ Euro
Nicole Cernic (SPÖ) _____._____ Euro _____._____ Euro

2. In welchen Größenordnungen konnten die Regierungsreferate Rabatte vereinbaren? Wie hoch ist der durchschnittliche Rabattsatz?

3. Wo im Rechnungsabschluss (unter welcher Position/unter welchen Positionen) finden sich die in Frage stehenden Aufwendungen?

Ich freue mich auf eine detaillierte und umfassende Aufstellung sowie eine rasche Erledigung. Dieses Auskunftsbegehren fällt eindeutig unter die in §1 des K-ISG:

  • Es betrifft eine Materie, die keiner gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegt,
  • Es betrifft ein Zahlenwerk, das mir unmittelbar nicht zugänglich ist,
  • Es betrifft keine individuellen Bürger, weshalb es auch keinen Persönlichkeitsschutz gibt.
  • Es betrifft eine Materie, die dem zur Auskunft verpflichteten Organ zum Zeitpunkt der Einbringung des Auskunftsbegehrens aufgrund seiner Tätigkeit bekannt sein sollten und nicht erst zum Zweck der Erfüllung der Auskunftspflicht aufwendig beschafft oder erarbeitet werden müssen.

Ich danke Ihnen bereits jetzt für Ihre Antwort und verbleibe mit besten Grüßen.
Georg Holzer

Kommentare

  1. Martin Leyrer meint:

    LOL. Offenheit, Auskunftspflicht, Open Government ….
    Und dann liegt das PDF auf einem Server, für den man sich zuerst einen Account bei Microsoft holen muss.

    Bravo!

  2. Martin Leyrer meint:

    Ich bin offiziell ein Depp und entschuldige mich für meinen vorherigen Kommentar. Das PDF ist problemlos auch ohne MS Live ID abrufbar.

    Sorry for the noise.

Trackbacks/ Pingbacks

  1. [...] Am dritten Tage würde ich in die Landesbuchhaltung gehen und ausheben lassen, wie viel sinnloserweise für Inserate ausgegeben wird. Damit wäre auch mein – bis dato unbeantwortetes – Informationsbegehren beantwortet. [...]

  2. [...] ich dazu komme? Am 25. November habe ich Auskunft darüber verlangt, wie viel die Landesregierung und ihre Mitglieder für Inserate ausgeben. Es ist kein (Amts-)Geheimnis, dass die Landesregierung – in demokratiegefährdendem [...]

  3. [...] 25. November stellte ich bekanntlich ein Auskunftsbegehren. Ich will wissen, wie viel die Mitglieder der Kärntner Landesregierung für Inserate, Werbespots [...]

  4. [...] 25. November 2009: Wie viel kosten die Inserate der Regierung? [...]

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  6. [...] 25. November 2009 – seit genau 194 Tagen – warte ich nun schon auf eine Antwort zu meinem [...]

  7. [...] kann man das im damaligen k2020-Artikel nachlesen. Zu keinem der drei Punkte wurde mir Auskunft [...]

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