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Steuergeld ist Geheimsache

Heute bekam ich Post, an die ich schon längst nicht mehr geglaubt habe. Absender war das Büro von Landesrat Harald Dobernig.

Zur Erinnerung: Ich habe ein Bürgerrecht genutzt, um Auskunft darüber zu verlangen, wie viel Geld die Regierung für Inserate, Rundfunk-Spots oder Internet-Werbung ausgibt. Detailliert ist dies hier nachzulesen:

Der Inhalt des heutigen Briefs weckt gemischte Gefühle:

Unter Bezugnahme auf Ihr Auskunftsbegehren vom 25.11.2009 und 14.01.2010, welches Sie an LR Mag. Harald Dobernig gerichtet haben, darf ich Ihnen im Sinne des § 4 Abs 1 erster Satz K-ISG mitteilen, dass die begehrte Auskunft nicht erteilt werden kann, da die diesbezüglichen gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.

Einerseits ist der Inhalt wenig erfreulich, andererseits ist noch längst nicht aller Tage Abend. Zumindest weiß ich jetzt woran ich bin. Die Landesregierung im Allgemeinen und Dobernig im Speziellen arbeitet getreu dem Motto:

Kärntens Bürger haben kein Recht, zu erfahren,
wofür ihr Geld konkret ausgegeben wird.

Doch schauen wir uns die genannten gesetzlichen Bestimmungen einmal näher an! So heißt es im § 4 Abs 1 erster Satz K-ISG (Kärntner Informations- und Statistik-Gesetz):

Wird eine Auskunft verweigert, so ist dies dem Auskunftswerber unter Angabe des Grundes mitzuteilen.

Gut, die Auskunft wurde mir verweigert. Im zweiten Satz heißt es jedoch:

Auf Antrag des Auskunftswerbers ist die Verweigerung der Auskunft mit schriftlichem Bescheid auszusprechen.

Und genau das werde ich machen. Warum? Weil ich meine, dass das Auskunftsbegehren absolut legitim ist und die Bevölkerung ein Recht auf diese Zahlen hat. Es gibt keinen Grund, warum die Aufwendungen für Regierungswerbung geheim sein sollen. Oder täusche ich mich?

Dieses Auskunftsbegehren fällt eindeutig unter die in §1 des K-ISG:

  1. Es betrifft eine Materie, die keiner gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegt,
  2. Es betrifft ein Zahlenwerk, das mir unmittelbar nicht zugänglich ist,
  3. Es betrifft keine individuellen Bürger, weshalb es auch keinen Persönlichkeitsschutz gibt.
  4. Es betrifft eine Materie, die dem zur Auskunft verpflichteten Organ zum Zeitpunkt der Einbringung des Auskunftsbegehrens aufgrund seiner Tätigkeit bekannt sein sollten und nicht erst zum Zweck der Erfüllung der Auskunftspflicht aufwendig beschafft oder erarbeitet werden müssen.

Die Sache liegt ohnehin bei der Volksanwaltschaft. Diese werde ich morgen kontaktieren und mich bezüglich weiterer Schritte (Bescheid einmahnen etc.) informieren.

Update: Hab mittlerweile erneut einen Bescheis eingemahnt. Werde das durch den Instanzenzug bringen, weil ich der Meinung bin, dass der Bürger darauf einen Anspruch hat.