Seit 25. November 2009 – seit genau 194 Tagen – warte ich nun schon auf eine Antwort zu meinem Auskunftsbegehren an Landesrat Mag. Harald Dobernig. Selbst eine Intervention der Volksanwaltschaft halft nichts, das Land will (vermutlich aus guten Gründen) keine Angaben zu den Marketingausgaben für seine Politiker machen.
Zum Glück gibt es in Österreich dennoch einen Rechtstaat und weitere Instanzen, an die man sich wenden kann. In diesem Falle ist nun der Unabhängige Verwaltungssenat für Kärnten am Wort.
Die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern wurden 1988 (Art. 129 B-VG) zur Sicherung der Gesetzmäßigkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung eingerichtet.
Rechts findet sich das Schreiben, mit dem ich heute den UVS gebeten habe, mir bei der Erlangung einer Antwort oder zumindest bei der Ausfolgung eines abschlägigen Bescheids zu helfen. Nicht ausgestellte Bescheide nach § 4 des K-ISG (Kärntner Informations- und Statistikgesetz) fallen in die Kompetenz des UVS.
Sollte es einen abschlägigen Bescheid geben, werde ich den im Zuge der Instanzen (UVS und weiter zum VwGH) bekämpfen. Warum? Weil es ein grundlegendes Bürgerrecht ist, dass man erfahren darf, wofür Steuergeld ausgegeben wird.
Dass Inserate geschalten wurden, ist eine (nicht zu verheimlichende Tatsache) und greift nicht in irgendwelche Persönlichkeitsrechte (von Politikern) ein.