Der Föderalismus treibt in Österreich wilde Auswüchse. Aufgrund gewachsener Strukturen und der Bestrebung, es möglichst jedem (Landes-)Politiker recht zu machen, gibt es in Österreich einen Wildwuchs an Kompetenzen und eine schier unendliche Zahl an Ländergesetzen, die mittlerweile niemand – und nicht einmal die Abgeordneten selbst – durchschaut.
Wer immer anregt, diesen Wildwuchs zu debattieren, wird sofort als jemand abgestempelt, der Bundesländer und somit den Förderalismus abschaffen will. Wer will Länder abschaffen? Mir geht es darum, Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Ich bin mir sicher, dass so Milliarden jedes Jahr eingespart werden können.
Auf der Suche nach Belegen dafür, bin ich auf ein interessantes PDF-Dokument gestoßen: den Index des Länderrechts. Penibel werden auf 150 Seiten alle Landesgesetze aufgelistet.

Frage: Brauchen wir so viele? Damit ich nicht gleich als Gegner des Föderalismus gebrandmarkt werde – hier ein paar Beispiele, die nur für Kärnten gelten. Zur Erinnerung: diese Gesetze gibt es neunmal in Österreich und das teilweise in so unterschiedlicher Fassung, dass wirklich niemand mehr durchblicken kann:
- Kärntner Landes-Auszeichnungsgesetz für Orden und Ehrenzeichen
- Einzelne Gesetze für Volksabstimmungen, Volksbefragungen, Volksbegehren sowie eine Verordnung für Gemeindebefragungen
- Ein Gesetz für das Vermögen längst nicht mehr existenter Landkreise.
- Landespersonalvertretungesgesetz mitsamt einer Landes-Personalvertretungs-Wahlordnungs-Verordnung. Dasselbst noch einmal für Gemeindebedienstete und für Landeskehrer (mitsamt separater Wahlordnungs-Verordnung)
- Kärnten hat ein eigenes AutobahnService-Zuweisungsgesetz
- Bedienstetenschutzgesetz
- Mutterschutz- und Eltern-Karenzgesetz
- Nachtschwerarbeitsgesetzes
- Parkraum- und Straßenaufsichtsgesetz
- Grundsteuerbefreiungsgesetz
- Landes-Sicherheitspolizeigesetz
- Prostitutionsgesetz
- Feuerwehrgesetz
- Jugendschutzgesetz
- Sammlungsgesetz
- Stiftungs- und Fondsgesetz
- Schulgesetz, Minderheitenschulgesetz, Landesschulaufsichtsgesetz, Landwirtschaftsschulgesetz, Schulbaufondsgesetz, Musikschulgesetz oder ein Land- und Forstwirt- schaftliche Berufsausbildungsordnung
- Kindergartengesetz
- Landesarchivgesetz
- Naturschutzgesetz mitsamt Pilzverordnung, Tierartenschutzverordnung, Naturschutzorgane-Bestellungsverordnung und einer Verordnung für die erwerbsmäßige Nutzung nicht geschützter Pflanzen und Tierarten
- Nationalpark- und Biosphärenparkgesetz
- Campingplatzgesetz
- Agrarbehörden-Einrichtungsgesetz
- Landwirtschaftsgesetz
- Kulturpflanzenschutzgesetz mitsamt Verordnungen für Nelkenwickler und Kartoffelnematoden
- Weinbaugesetz
- Gentechnik-Vorsorgegesetz
- Tierzuchtgesetz
- Bienenwirtschaftsgesetz
- Tierseuchenfondsgesetz
- Fleischuntersuchungsgebührengesetz
- Jagdgesetz mitsamt Berufsjäger- und Jagdaufseherprüfungsgesetz und Jagdabgabengesetz
- Fischereigesetz
- Güter- und Seilwege- Landesgesetz
- Almwirtschaftsgesetz
- Landwirtschaftliches Siedlungsgesetz
- Flurverfassungs-Landesgesetz
- Grundverkehrsgesetz
Irgendwann auf Seite 95 von 150 habe ich aus Zeitgründen aufgehört. Ich habe exemplarisch nur einige Landesgesetze (mit Links auf die Kärntner Ausgaben) herausgesucht.
Diese Gesetze und viele anderen mehr gibt es freilich nicht nur in Kärnten, sondern auch im Burgenland, in NÖ, OÖ, Tirol, Salzburg, Vorarlberg, der Steiermark und in Wien.

Dazu kommt noch ein Rattenschwanz an Verordnungen.
Mir drängen sich da einige Fragen auf:
- Reicht nicht eine Abgabenordnung?
- Sollten Schülerinnen und Schüler nicht überall in Österreich gleich gut unterrichtet werden?
- Haben Schwangere, Nachtschwerarbeiter, Jugendliche, Schüler oder Familien in Kärnten nicht die gleichen Bedürfnisse wie in Tirol?
- Sind die Hirsche oder Rehe hier anders als in der Steiermark?
- Wieso können Volksbegehren oder -befragungen in Kärnten nicht gleich geregelt werden wie in Vorarlberg?
- Warum sind Personalvertreter in OÖ anders gestellt als in Kärnten?
- Sollte nicht in allen Ländern die gleiche Grundsteuer anfallen?
- Brennt ein Feuer in Lustenau anders als Klagenfurt?
- Fischt es sich nicht auf fast allen Gewässern gleich? Weil ja die meisten ohnehin im Eigentum der Bundesforste sind.
- Vögelt es sich in Linzer Bordellen anders als in Freyenthurn? Und ist beim Schutz vor Geschlechtskranheiten nicht überall gleich wichtig?
- Sind Lehrer und Schüler in Salzburg anders zu beaufsichtigen?
- Dürfen Kulturgüter in unterschiedlichen Bundesländern ein wenig mehr und ein wenig weniger verfallen?
- Sollte man bedrohte Tierarten nicht bundesweit schützen?
- Worauf muss man sich einstellen, wenn man in einem Nationalpark zufällig eine Landesgrenze passiert?
- Sollten beim Grunderwerb nicht alle Bürger (Österreichs und der EU) gleich behandelt werden?
- und und und …
Was einige vergessen: Gesetze müssen nicht nur geschrieben, sondern auch gewartet und deren Einhaltung überwacht werden.
Warum das alles?
Meine Meinung lautet Beschäftigungstherapie einer Gruppe, die sonst überflüssig wäre. Viele Landesgesetze sind nicht nur entbehrlich sondern behindern den Bürger. In vielen Bereichen gibt es kein Argument, warum ein gewisser Regelungsbedarf Ländersache sein sollte.
Und sollte es wirklich in einzelnen Teilbereichen unterschiedlicher Regelungen bedürfen – wieso kann sowas nicht als Ausnahme in einem Bundesgesetz stehen?
Diesen Gesetzes-Dschungel abzulehnen hat nichts mit Gegnerschaft von Föderalismus zu tun!