Frage: Wer bezahlt die vielen Beamten oder Agenturen, die im Auftrag der öffentlichen Hand Fotos schießen, Broschüren erstellen, Websites befüllen?
Antwort: Wir!
Nur: Uns wird die Verwendung verboten! Praktisch alle Websites von Gemeinden, den Bundesländern und dem Bund stehen unter striktem Copyright.
Das bedeutet: Uns wird die Verwendung von Texten, Fotos und Abbildungen verboten.
Im Klartext: Wir bezahlen dafür, dass gleich mehrere Fotografen etwa Landeshauptmann Gerhard Dörfler hinterherlaufen. Nur die Bilder dürfen wir nicht verwenden? Ich mach es hier einmal und breche (in diesem Falle bewusst) das Copyright.
Im gegenständlichen Fall wird das Copyright um einen Passus erweitert – dem Nutzer wird gestattet, das Foto bei der Berichterstattung über eine spezielle Presseaussendung zu verwenden.
Falsches Verständnis
Abgesehen davon, dass niemand wirklich massenweise Dörfler-Fotos online stellen wird … wo kommen wir da hin, wenn der Bezahler nicht über die von ihm bezahlten Werke verfügen darf?
Ganz generell zeigt dies drei Dinge:
- Es gibt bei unseren Politikern ein falsches Verständnis von “Dein” und “Mein”.
- Dass sich nur sehr wenige darüber oder über so manches “Wahlgeschenk” aufregt, zeigt mir, dass dieses falsche Verständnis auch weit in der Bevölkerung verwurzelt ist. Nur wenige kommen bei einem “Geschenk” von Onkel Gerhard, Uwe oder Pepi auf die Idee, dass eigentlich sie selbst es bezahlt haben.
- Und schlussendlich gibt es vermutlich auch ein fehlendes Wissen über Alternativen.
Lizenzarten
Um Inhalte (Fotos, Videos, Texte und dergleichen) zu lizenzieren, gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Umfassendes Nutzungsverbot:
Das Copyright regelt eindeutig, dass nur einer für ein Werk verfügen darf. In dem obigen Fall, behauptet das Land Kärnten dass es der alleinige Eigentümer des Werkes ist. “Behauptet”, weil ich mir sicher bin, dass das Land jeden Urheberrechtsprozess verlieren würde.

- Teilweise Erlaubnis:
Das Grundprinzip von Creative Commons-Lizenzen (CC) ist, dass der Urheber automatisch einige Nutzungen erlaubt. So kann ein Hobbyfotograf auf Flick auswählen, dass jeder seine Fotos verwenden darf, solange der Dritte den Namen des Fotografen nennt.

- Urheber-Nennung:
CC ist relativ jung. Weil es aber immer schon eine Notwendigkeit von Staaten gab, ohne Copyright zu publizieren, wurde etwa in Großbritannien die Open Government Licence entworfen. Sie erlaubt umfassende Nutzung allerdings unter der Auflage der Nennung des Urhebers.

- Öffentliches Eigentum:
Werke, die unter die im genannten “Public Domain” stehen, dürfen weltweit frei und ohne Einschränkungen wiederverwendet werden. Alle Dokumente von US-Ministerien- oder -Einrichtungen (so auch der Nasa) unterliegen dem Public Domain.

Welche der drei Lizenzarten für Bund, Länder und Gemeinden die wohl beste ist, ergibt sich praktisch schon aus dem Namen: Public Domain. Wir sollten umfassend über unser Eigentum (wir haben dafür bezahlt) verfügen dürfen. Allerdings kann man auch über Open Government Licences reden, schließlich sollten auch der Fotograf oder die Institution ein Recht auf Namensnennung haben.

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