
Jetzt haben wir es zumindest schwarz auf weiß: Kärntens Bürger sollen nicht erfahren, wofür ihr Geld konkret ausgegeben wird.
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OpenGovernment für Kärnten

Jetzt haben wir es zumindest schwarz auf weiß: Kärntens Bürger sollen nicht erfahren, wofür ihr Geld konkret ausgegeben wird.
Auch in Kärnten dürfen Politik und Verwaltung nicht schalten und walten, wie sie wollen. Auch gegenüber der Kärntner Landesregierung haben Bürger Rechte – etwa jenes auf Auskunft nach dem Verbleib ihres Steuergeldes. Am 25. November stellte ich bekanntlich ein Auskunftsbegehren. Ich will wissen, wie viel die Mitglieder der Kärntner Landesregierung für Inserate, Werbespots & Co. [...]
Scheinbar gilt in Kärnten weder der Artikel 20 des Bundesverfassungs-Gesetzes, noch das Kärntner (sic!) Statistik- und Informationsgesetz und das Bundes-Auskunftspflicht-Gesetz. Gesetze gelten scheinbar überall in Österreich – nur nicht im Amt der Kärntner Landesregierung. Hier kann man sie biegen und brechen. Die Politik kann man sie einhalten – oder auch nicht. Wie ich dazu komme? [...]
Ich habe ja schon einmal Gebrauch vom Auskunfts-Pflicht-Gesetz gemacht. Und jetzt muss es wieder einmal sein. Sämtliche PDF-Dokument gibt’s zum Download. Sehr geehrter Herr Mag. Dobernig, Sehr geehrter Herr Landesrat! Ich mache vom Kärntner Informations- und Statistikgesetz, dem Bundes-Auskunftspflichtgesetz sowie vom Artikel 20 des Bundesverfassungsgesetzes Gebrauch und begehre folgende Auskünfte: 1. Wie viel Geld floss aus [...]
Erinnern wir uns: Im Frühsommer meinten sowohl Politiker von BZÖ, ÖVP und SPÖ, dass die letzte Landtagswahl eine “brutale Materialschlacht” gewesen sei. Dass man sich künftig bei “Inseraten einschränken” werde. Dass man eine solche Materialschlacht nicht erneut zulassen werde. Das Gegenteil scheint der Fall: Es wird Werbung betrieben, als wären morgen schon wieder Wahlen. Wer [...]
Da will man als Bürger einmal von seinem Recht Gebrauch machen und bekommt es nicht … Vor nun mehr als acht Wochen habe ich von meinem Recht auf Auskunft nach dem Kärntner Informations- und Statstikgesetz Gebrauch machen wollen. Was zu erwarten war, ist eingetreten: Es gab keine Auskunft. Ob es denn Sanktionen gibt, für den [...]

Nach dem Auskunftspflichtgesetz sind alle Organe des Bundes Österreich verpflichtet schriftlich, mündlich oder telefonisch Auskunft zu erteilen. Die Auskunft hat ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch innerhalb von acht Wochen zu erfolgen. Bei einem Aufschub ist der Fragesteller zu verständigen. In der Bundesverfassung ist diese Materie im Art. 20 geregelt. In Kärnten gibt es das “Kärntner [...]
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